§1.1 -Das suchen, sowie Ausnutzen von Grauzonen des Regelwerks ist nicht gestattet.
§1.2 -Unwissenheit schützt nicht vor einer Strafe.
§1.3 -Regelwerks Änderungen sind nach Veröffentlichung selbstständig wahrzunehmen. Informationen hierzu erhält man auf dem Berlin City II Discord Server im Channel „Regelwerk Änderung“.
§1.4 - Helikopter
-Pro Fraktion darf nur ein Helikopter aktiv und ausgeparkt sein.
§1.5 - Das stürmen von Staatlichen Einrichtungen wie PD ist erst ab min.10 Polizisten, und mit einem wirklich gutem RP-Hintergrund erlaubt.
§1.6 - Fraktionssperren
-Von Bad-Fraktion zu Bad-Fraktion 4 Tage
-Von Bad-Fraktion zu Staats-Fraktion 3 Tage
§1.17 - Es ist nicht gestattet, in unterzahl Fraktionen/Routen anzugreifen. Dies wird als Fail RP gewertet. Die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein. Beispiel: 3 gegen 10 ist Fail RP - 7 gegen 10 ist realistisch. 1 gegen 3 ist FailRP, 2 gegen 3 ist realistisch.
§1.18 - Sofern die Gegenpartei deutlich in der Überzahl ist, gilt es das eigene Leben zu schützen. Dies kann mit dem begeben auf die Knie und/oder dem erheben der Hände signalisiert werden. Das Eröffnen eines Schussgefechts bzw. die Waffe rausholen in einem unbeobachteten Moment, ausgehend von der unterlegenen Partei, ist verboten!
§1.19 - Das Missbrauchen von Dispatches (mehrfaches spammen) ist Verboten.
Ein Dispatch ohne vernünftigen Inhalt zählt als Missbrauch.
§1.20 - Die POLIZEI ist berechtigt, eine schießerei in einem öffentlichen Bereich anzufahren. Sollte sich die Schießerei in einem Kriminellen Anwesen oder einem Privatgrundstück befinden, so dürfen diese nicht anfahren. Sollte eine schießerei in einem Privatgebäude beginnen, während man vor Ort ist, darf sich die POLIZEI nicht einmischen, solange sie nicht beschossen wurde.
§1.21 - Das Anwesen einer Fraktion darf von anderen Überfallen werden (Umgangssprachlich "Baseraid"). Jegliche Fraktionen dürfen 1x aller 24 Stunden überfallen werden.
§1.22 - Durch das Millionenstadtprinzip muss man bedenken, dass man nicht permanent Räube machen kann. Jede Fraktion kann jegliche Geschäfte ausrauben, mit folgenden Cooldown Zeiten:
Supermärkte: 24 Stunden Fleeca Bank/Juwelier: 48 Stunden Staatsbank: 72 Stunden
§1.22 - Allgemeine Verkehrskontrollen, veranlasst durch staatliche Fraktionen, dürfen nicht mit einem Kugelhagel erwidert werden, auch dann nicht, wenn es in der Verfolgungsjagd zu gezielten Schüssen auf die Reifen kommt. Das Recht auf die Reifen zu schießen obliegt lediglich der Exekutive, nicht den Verfolgten! Ab zwei zerstörten Reifen muss spätestens aus dem Fahrzeug ausgestiegen und die Flucht per Fuß aufgenommen werden. Eine Verfolgung hierbei darf, insofern keine Gewalt der Flüchtigen vorangeht, nur mit einem Tazer stattfinden. Das Anfunken von Freunden, oder Fraktionsmitgliedern, zum Zwecke der Tötung eben jener Verfolger ist nicht gestattet. Diese dürfen nur als neue Fluchtfahrer agieren.
§2.1 - Ein Spieler darf nur in einer Fraktion (sowohl staatlich als auch kriminell) zur gleichen Zeit aktiv sein. Ausnahmen: Undercover Aktivitäten wenn diese beim Berlin City II Team angemeldet werden.
§2.2 - Ein Staatsmitglied darf nicht korrupt sein. Sollten wir dies mitbekommen wird es dementsprechend sanktioniert.
§2.3 - Mitglieder jeder Staatsfraktion MÜSSEN ihre Dienstnummer angeben bei Nachfrage.
§2.4 - Außerhalb des Staatdienstes dürft ihr dessen Items nicht mitführen.
§2.5 - Jegliche PD Waffen / Items ( darunter zählen PD - Westen ) dürfen Pd´ler nicht abgenommen werden!
§3.1 - Zivillistengruppen bis zu 4 Personen dürfen frei agieren.
§3.2 - Alles über 5 Personen zählt als Fraktion. Eine Fraktion darf aus maximal 15 Personen bestehen.
§3.3 - Ab einer Mannstärke von 6 Personen kann sich eine Fraktion bilden.
§3.4 - Kriminelle Fraktionen können sein: Gangs, Mafien, Kartelle, Bikerclubs, Syndikate.
§3.5 - Fraktionen müssen einen Fraktions Discord aufmachen. Die Fraktionsverwaltung muss ebenfalls auf dem Discord sein und zugriff auf alle Sprach und Text Channel haben! jeder Discord muss einen “Blood Out” Channel und einen “Blood in” Channel haben!
§3.6 - Zusammenarbeit von kriminellen Fraktionen ist ohne Erlaubnis vom Berlin City II Team nicht gestattet.
§3.7 - Full Color Banging ist nicht erlaubt und wird dementsprechend sanktioniert.
§3.8 - Gangs dürfen durch andere Hoods laufen und sich gegenseitig Slangen, dies wird nicht als betreten einer Todeszone geahndet. Erst bei Provokationen die realistisch nachvollziehbar sind, darf geschossen werden.
§3.11 - Ihr gehört nur richtig zu einer Fraktion wenn ihr einen Blood-In bekommen habt. Nachdem ihr einen Blood-out bekommen habt müsst ihr alles über denn Zeitraum seit dem Blood-In vergessen.
§3.12 - Als Zivile Gruppe habt ihr mind. 1 Merkmale zu tragen. Als Fraktion 1 Merkmal woran man euch erkennen kann. ( Bsp. Flag, Bandana, Oberteil oder sonstiges )
§4.1 - Eine Fraktion darf maximal drei Verwarnungen bekommen. Beim nächsten Regelverstoß der Fraktion wird die Fraktion mit sofortiger Wirkung aufgelöst!
§4.2 - Verwarnungen werden von der Fraktionsverwaltung ausgesprochen.
§4.3 - Ein Warn hält eine Woche. Sollte ein weiterer Regelverstoß begangen werden, wird der aktuelle Warn um eine Woche mit verlängert.
§5.1 - Eine Kriegserklärung (bedeutet die beiden Fraktionen dürfen sich 48h lang auf offener Straße ohne Schußcall beschießen) kann jederzeit von einer Partei eingereicht werden. Dafür müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
-Ein Krieg muss im Berlin City II Discord bei der Fraktionsverwaltung Beantragt werden.
-Für einen Krieg benötigt man mindestens 3 nachvollziehbare Gründe. (z.B. Respektlosigkeit, Kampf um eine Route, nicht an Vereinbarungen gehalten, etc.)
-Eine Entschädigung (Geld, Waffen, Drogen,...) muss gefordert werden (nicht übertreiben), die am Ende von der Verlierer- Partei gezahlt werden muss.
-(Es reicht wenn eine Partei einen Kriegsantrag erstellt.)
§5.2 - Regelverstoß (Schwerwiegend)
-Während eines Krieges müssen sich natürlich beide Parteien an die Regeln halten, sollte eine Fraktion schwerwiegend gegen eine Regel verstoßen, so ist das der sofortige Verlust des Krieges, die Entschädigung muss gezahlt werden und die Fraktion bekommt ebenfalls einen Warn.
§5.3 - Regelverstoß (Leicht)
-Falls eine Fraktion während eines Krieges Leichter gegen eine Regel verstoßen sollte, bekommt die Gegnerische-Partei einen Punkt. (bei drei Punkten gewinnt die Partei) Hierbei ist zu beachten, dass die Fraktionsverwaltung entscheidet wie schwerwiegend der Verstoß ist.
§5.4 - Entschädigung
-Die Entschädigung muss innerhalb von drei Tagen gezahlt werden, sollte dies nicht geschehen bekommt die jeweilige Fraktion einen Warn. Sollte man nicht die Möglichkeit haben die Entschädigung zu zahlen, muss im RP mit der Gegenpartei ein Kompromiss gefunden werden.
§5.5 - Krieg gegen Krieg
-Es ist verboten einen Krieg gegen eine Fraktion anzufangen die bereits im Krieg ist.
§5.6 - Anzahl der Kriege
-Eine Fraktion darf in einem Monat nur maximal zwei Kriege anzetteln und nur einmal gegen die gleiche Fraktion. (pro Woche einen Krieg)
§5.7 - Krieg Gewonnen
-Ein Krieg zählt als Gewonnen, sobald ihr drei Punkte habt oder die gegnerische Partei aufgibt.
§5.8 - Einmischen im Krieg
-Sollte eine Fraktion mit einer anderen Fraktion im Krieg sein, ist es verboten für außenstehende Fraktionen, diese anzugreifen. (Während ein Angriff läuft.)
§5.9 - Base Raids dürfen nur mit einem triftigen RP-Hintergrund ausgeführt werden. Sofern ein Base Raid geschehen ist darf diese Fraktion 24 Stunden lang keinen Weiteren Base Raid machen. Bei missachtung der Regel erfolgt direkt ein Fraktions Warn.
§6.1 - Eroberung von Routen
-Eine Route kann durch einen Krieg erobert werden. Können auch von der jeweiligen Fraktion abgekauft werden.
-Um eine Route zu beanspruchen muss man einen Gewissen RP-Strang aufbauen.(z.B. eine Woche lang Zivilisten auf die Route schicken, und daraufhin zu den Routenbesitzern fahren, und ihnen mitteilen, dass sie ihr Geschäft oder ihre Route nicht mehr unter Kontrolle haben,...)
-Wird bei einem Routenkampf nicht einig, so muss um die Route bei einem ''Best of 3'' kämpfen.
z.B.(1xStreet Fight,1xBaseraid Partei A,1xBaseraid Partei B.Dies ist aber nur ein leitfaden und kann in der Fraktionsverwaltung nach wunsch beider Parteien verändert werden z.B 3xStreetfight)
§6.2 - Teilen von Routen
-Das Besitzen von einer Route ist nur einer Fraktion erlaubt und darf nicht mit anderen Fraktionen geteilt werden. (Deals können mit anderen Fraktionen gemacht werden.)
-Sollte eine Fraktion bereits eine Route besitzen aber wollen eine andere Route besitzen, müssen sie vor dem Kauf oder dem Krieg für eine Route, ihr bereits bestehende Route loswerden.
§7.1 - Drittpartei
-Als Drittpartei agieren ist verboten! (Das Einmischen in eine laufende RP-Situation von einer dritten Partei).
§7.2 - Drittpartei Staatsfraktionen
-Die Polizei ist von der Drittpartei Regelung ausgeschlossen! (Ausnahme hiervon sind Base-Raids und Kriege).
§8.1 - Ein Bündnis muss mit der Fraktionsverwaltung abgeklärt werden. Die Länge des Bündnisses wird hierbei vom Fraktionsverwalter entschieden (maximal 48 Stunden).
§8.2 - Bündnisse dürfen nach Abschluss, eine Woche später wieder angefordert werden.
§9.1 - Das Pushen (Angreifen) eines Anwesen, Hood oder Chapter muss einen RP-Hintergrund haben.
§9.2 - Ein Base Raid darf nur einmal täglich stattfinden. Jeder Base Raid muss gut begründet sein und nicht Willkührlich sein.
(Ausnahmen: ein laufender offizieller Krieg)